Erbschaften

Mit einem Testament können Sie über Ihren Tod hinaus dafür sorgen, dass Frauen, die Gewalt und Demütigungen erfahren haben, mit Achtung, Liebe und Wertschätzung begegnet wird. Dass sie heil werden an Körper und Seele und in die Freiheit finden. Testamentarisch gibt es zwei Möglichkeiten, Perlenschatz zu bedenken: Mit einem Vermächtnis – oder Sie setzen den Verein als (Mit-)Erbe ein. In beiden Fällen ist Perlenschatz (Verein oder Stiftung) von der Erbschaftssteuer befreit. Wenn Sie also neben der Sorge um Ihre Familie nach Ihrem Tod gerne noch ein Deutschland ohne Gewalt fördern möchten, freuen wir uns darüber, wenn Sie die Möglichkeiten einmal prüfen, Perlenschatz in Ihrem Testament zu berücksichtigen. Es gibt auch die Möglichkeit, eine eigene Stiftung mit entsprechender Bestimmung einzurichten.

Siehe auch Zustiftungen in den Vermögensstock der Perlenschatz Stiftung.

Am besten rufen Sie uns an unter 06442 9543994, wenn Sie Fragen haben. Oder Sie schicken uns eine E-Mail an info@perlenschatz.info, damit wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen können.