Spenden

Sie möchten helfen, Not zu lindern, misshandelte oder bedrohte Frauen in die Freiheit zu führen und zum Strahlen zu bringen? Dabei zählt jeder Betrag!

Sie können Ihre Bank mit Ihrer Spende für Perlenschatz beauftragen (Bankverbindung s. u.) oder uns hier bequem eine Sepa-Lastschrift online oder aber schriftlich erteilen. Falls Sie uns regelmäßig unterstützen möchten, können Sie auch Förderer werden.

Bei Überweisungen oder Daueraufträgen, mit der Sie Ihre Bank beauftragen, ergänzen Sie bitte Ihre Adresse im Verwendungszweck, damit wir Ihre Spende richtig zuordnen können. (Steht Ihre Adresse nur im normalen Adressfeld des Überweisungsformulars, werden die Daten in der Regel nicht übermittelt und wir wissen nicht, wem wir danken und eine Zuwendungsbestätigung ausstellen dürfen.)

Im neuen Kalenderjahr erhalten Spenderinnen und Spender eine Zuwendungsbestätigung für das Finanzamt. Unter bestimmten Umständen können auch Spenden aus dem europäischen Ausland steuerlich geltend gemacht werden.

Bankverbindungen für einmalige oder regelmäßige Spenden an Perlenschatz e. V.

Evangelische Bank eG Frankfurt
IBAN DE15 5206 0410 0004 0044 77
BIC GENODEF1EK1

Bankverbindung für einmalige und regelmäßige Spenden oder Zustiftungen an die Perlenschatz Stiftung

Perlenschatz Stiftung
KD-Bank Dortmund
IBAN DE66 3506 0190 1030 0710 14
BIC GENODED1DKD

Spenden an den Perlenschatz Verein oder die Stiftung?

Beides kommt der Arbeit von Perlenschatz gleichermaßen zugute. Wählen Sie frei. Einen steuerlichen Unterschied kann es für Sie allerdings ausmachen, wenn Sie viel spenden und Ihre Höchstgrenze für den Spendenabzug bereits erreicht haben. Dann empfehlen wir die so genannte „Zustiftung“.

Was ist eine Zustiftung?

Eine Zustiftung ist eine freiwillige Zuwendung wie eine Spende. Während die Spende zeitnah für den Stiftungszweck eingesetzt wird, handelt es sich bei einer Zustiftung um eine Zuwendung in das Grundstockvermögen einer Stiftung. So bleibt eine Zustiftung dauerhaft  erhalten. Zustiftungen werden angelegt, damit sie das Stiftungskapital erhöhen und auf Dauer zu höheren Erträgen führen. Eine Zustiftung kann aus Barvermögen bestehen oder aus Sachspenden, zum Beispiel Immobilien oder Wertpapieren. Durch Zustiftungen können Sie Perlenschatz jederzeit unterstützen oder auch in Ihrem Testament festhalten, dass im Todesfall Ihr Vermögen oder ein Teil davon in unsere Stiftung fießen soll.

Zustiftungen können, sollten aber aus verwaltungstechnischen Gründen einen Betrag von 10.000 Euro nicht unterschreiten. Notieren Sie bei Ihrer Überweisung an die Stiftung im Verwendungszweck einfach „Zustiftung“.

Steuerliche Auswirkungen

Selbstverständlich erhalten Sie von uns eine Zuwendungsbestätigung für Ihre Spenden oder Zustiftungen, die Sie bei Ihrer Einkommensteuer geltend machen können. Das heißt, Ihre Steuerlast wird gemindert. Die jährliche Höchstgrenze für den Spendenabzug beträgt 20 Prozent des Gesamtbetrags Ihrer Einkünfte. Aber auch Steuerersparnisse über diesen Betrag hinaus gehen Ihnen nicht verloren, sie werden auf die Folgejahre vorgetragen.

Der Gesetzgeber honoriert langfristiges und nachhaltiges Engagement. Zustifter haben deshalb die Möglichkeit, bis zu einer Million, Ehepaare bis zu zwei Millionen, über zehn Jahre verteilt so abzusetzen, wie es für sie günstig ist.

Wenn Erbschaften innerhalb von zwei Jahren an eine Stiftung übertragen werden, entfällt die Erbschaftssteuer.

Der Verein Perlenschatz ist wegen Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke anerkannt im Sinne der §§ 51 ff AO durch den Freistellungsbescheid des Finanzamtes Wetzlar vom 19.12.2022 und nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. Und der Stiftung zur Förderung von Perlenschatz e. V. (kurz: Perlenschatz Stiftung), die ebenfalls für gemeinnützige und mildtätige Zwecke anerkannt ist, wurde mit Freistellungsbescheid vom 03.03.2023 die Steuerbegünstigung bescheinigt. Wir bestätigen, Ihre Zuwendung an den Perlenschatz e. V. und die Perlenschatz Stiftung nur zur Förderung unserer Aufgaben zu verwenden.

Übrigens arbeitet der Vorstand überwiegend ehrenamtlich und dem Verein und der Stiftung entstehen auch keine Kosten für Büromiete.

Wie Sie das Anliegen von Perlenschatz sonst noch unterstützen können, finden Sie unter „Mitmachen“!