Afghanisch und weiblich = schutzwürdig
5. Oktober 2024

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) sieht die Not der afghanischen Frauen unter den Taliban und gesteht ihnen bei Flucht Asyl zu – ohne Einzelfallprüfung. Gründe: Arbeitsverbot, kein Besuch weiterführender Schulen, Zwangsehen, Misshandlungen, keinen Schutz vor häuslicher Gewalt, keine Grundrechte, Verschleierungszwang.
Diese Entscheidung hat der EuGH am 4. Oktober 2024 getroffen.
Hierzu gibt es einen weiteren Beitrag: https://www.proasyl.de/news/eugh-urteil-fuer-afghanistans-frauen-ein-kleiner-lichtblick-in-der-dunkelheit/?utm_source=ActiveCampaign&utm_medium=email&utm_content=Die%20Auswirkungen%20des%20Rechtsrucks&utm_campaign=Newsletter%20Oktober
Werden vielleicht bald auch iranische Frauen europäischen Schutz genießen, die für das Regime ihres Landes auch eine Bedrohung darstellen, so dass auch sie massiv unterdrückt und bekämpft werden – bis hin zu Tötungen oder Entstellungen, in dem ihnen bewusst in die Augen geschossen wird …?