Anerkennung vom Finanzamt

Heute, 26. September, war es in der Post, das ersehnte Schreiben, das uns die Gemeinnützigkeit bestätigt und offiziell erlaubt, Spenden zu sammeln und Zuwendungsbestätigungen auszustellen: Der „Bescheid nach § 60a Abs. 1 AO über die gesonderte Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO“. Heute Morgen noch hörten wir auf telefonische Nachfrage beim Finanzamt, dass die Sachbearbeiterin in dieser Woche krank war und wir wohl noch warten müssten. Umso angenehmer überrascht waren wir Nachmittag, den Brief im Postfach zu entdecken. Gott sei Dank hatte sich eine Vertretung um unser Anliegen bemüht.
Bescheidnach§60a AbskleinS1
Bescheid§60akleinS2