1. EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen

Quelle Foto: Taz.de, Dirk Holst/Imago

„Die EU will Gewalt gegen Frauen den Kampf ansagen. Ein wichtiger Teil
wurde allerdings nicht geregelt – das lag auch an Deutschland.“

Straßburg (dpa) – Sexuelle und häusliche Gewalt sollen in der EU
künftig einheitlich schärfer geahndet werden. Unterhändler von
Europaparlament und EU-Staaten einigten sich am Dienstag in Straßburg
auf ein Gesetz, mit dem bestimmte Straftaten in allen Ländern gleich
geregelt werden. Nach Angaben der EU-Länder und des Parlaments ist es
das erste EU-Gesetz zum Kampf gegen sexuelle Gewalt. «Heute machen
wir den ersten Schritt, um Europa zum ersten Kontinent der Welt zu
machen, der Gewalt gegen Frauen beseitigt», sagte die
Verhandlungsführerin des Europaparlaments, Frances Fitzgerald. 

Cyber-Stalking, Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung – oder
wenn intime Bilder ohne Einverständnis weiterverschickt werden, steht
demnach künftig in der gesamten EU unter Strafe. Die neuen Vorgaben
müssen noch vom Parlament und den EU-Staaten abgesegnet werden. In
den meisten Fällen ist das Formsache. 

Nicht geregelt wurden dagegen EU-weite Standards zu Vergewaltigungen.
Das Parlament forderte eine Regelung, wonach jeder sexuellen Handlung
zugestimmt werden müsse: Nur Ja heißt Ja. Mehrere Länder in der EU,
darunter Deutschland, hatten das aber blockiert. Die Kritiker
argumentierten, dass es für eine solche einheitliche Regelung keine
rechtliche Grundlage im Europarecht gebe. Ein entsprechender Artikel
hat es daher nicht ins Gesetz geschafft.

Zuvor hatten über hundert prominente Frauen in einem offenen Brief
Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) aufgefordert, die Blockade
aufzugeben. «Ich bin sehr enttäuscht, dass einige Mitgliedsstaaten
sich entschieden haben, auf der falschen Seite der Geschichte zu
stehen und die Aufnahme eines einwilligungsbasierten
Vergewaltigungsgesetzes zu blockieren», sagte die sozialdemokratische
Europaabgeordnete Evin Incir.

Die EU-Staaten müssen aber künftig eine nationale Telefonhilfe
einrichten, die Gewaltopfer rund um die Uhr und kostenlos erreichen
können. Zudem sollen sie Maßnahmen ergreifen, um Gewalt gegen Frauen
und häusliche Gewalt zu verhindern. Diese sollen etwa darauf
abzielen, ins Bewusstsein zu rufen, welche Formen von Gewalt es gegen
Frauen gibt, und schädliche Geschlechterstereotype bekämpfen.“

Quelle: https://www.eu-info.de/dpa-europaticker/324283.html

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