Gewalthilfegesetz muss jetzt kommen!
19. September 2024
Wir schließen uns der Forderung der Frauenhauskoordinierung, ZIF und bff an.
Herrn Bundeskanzler
Olaf Scholz
Willy-Brandt-Straße 1
10557 Berlin
Per Mail: olaf.scholz@bundestag.de
Bundesminister der Finanzen
Christian Lindner
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin
Per Mail: christian.lindner@bundestag.de
Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Lisa Paus
Glinkastraße 24
10117 Berlin
Per Mail: lisa.paus@bundestag.de
Sehr geehrter Herr Bundeskanzler Scholz,
Sehr geehrter Herr Bundesfinanzminister Lindner,
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Paus,
nach wie vor sind in Deutschland Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt weder flächendeckend noch finanziell auskömmlich gewährleistet. Ihnen ist die Situation sehr bewusst, deswegen haben Sie und Ihre Parteien im Koalitionsvertrag vereinbart, ein Gesetz zu schaffen, um Betroffene besser zu schützen.
Durch die Istanbul Konvention ist Deutschland in der Pflicht, verlässliche Strukturen zu schaffen und auszubauen, die allen Betroffenen von geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt in Deutschland Schutz und Beratung bieten und bestehende Zugangshürden und Ausschlussmechanismen abzubauen.
Halten Sie Ihr Versprechen und sorgen Sie dafür, dass Frauen und ihre Kinder kostenfreien Schutz und Beratung in Frauenhäusern und Schutzwohnungen erhalten.
Halten Sie Ihr Versprechen und schaffen Sie damit die Grundlage für den dringend benötigten bedarfsgerechten Ausbau von Schutzplätzen (in Deutschland fehlen weiterhin 14.000 Plätze).
Halten Sie Ihr Versprechen und schaffen Sie mit dem Gewalthilfegesetz die Grundlage für eine verlässliche und auskömmliche Finanzierung von Beratungs- und Schutzangeboten bundesweit.
Als Bundesregierung haben Sie und Ihre Parteien jetzt die Macht und Verantwortung, tausende Frauen und ihre Kinder zu unterstützen, ein gewaltfreies Leben zu führen.
Wir fordern Sie dringend auf, dieser Verantwortung jetzt nachzukommen.
Freundliche Grüße
Anette Bauscher
Geschäftsführende Vorsitzende Perlenschatz
Antwort aus dem Büro der Ministerin vom 20. September:
Sehr geehrte Frau Bauscher,
herzlichen Dank für Ihre Mail zu diesem wichtigen frauenpolitischen Thema.
Wir haben großen Respekt vor der wichtigen Arbeit, die täglich in den
Frauenberatungsstellen und Frauenschutzhäuser zum Schutz von
Gewaltbetroffenen und ihren Kindern geleistet wird und möchten uns auf
diesem Weg ausdrücklich dafür bedanken. Auch danken wir für diese
zivilgesellschaftliche Initiative, die Druck auf die Umsetzung des
Gewalthilfegesetzes aufbaut. Es ist enorm wichtig, dass sich Träger und
Verbände weiterhin für dieses Vorhaben einsetzen und ihre Forderungen laut
und deutlich formulieren, sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene. Wir
kämpfen an Ihrer Seite für die Umsetzung dieses wichtigen Projektes.
Gewaltschutz, insbesondere der Ausbaubedarf und die finanzielle Stärkung von
Frauenschutzhäusern und Beratungsstellen, ist für uns seit vielen Jahren ein
zentrales frauenpolitisches Anliegen. Daher haben wir auch dafür gekämpft,
dass das Recht auf Schutz vor Gewalt für jede Frau und ihre Kinder sowie ein
bundeseinheitlicher Rechtsrahmen für eine verlässliche Finanzierung von
Frauenhäusern in den Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.
Dafür stehen wir Grünen im Bundestag, und dafür werben wir in der Koalition.
Entsprechend hat Bundesministerin Lisa Paus einen Gesetzentwurf für ein
Gewalthilfegesetz erarbeitet und kämpft für diesen. Der Gesetzentwurf
schafft einen individuellen Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung bei
häuslicher und geschlechtsspezifischer Gewalt für Betroffene und ihre Kinder
und verankert erstmalig eine dauerhafte Beteiligung des Bundes an der
Regelfinanzierung. Dieser Gesetzentwurf wurde bisher aber noch nicht vom
Kabinett verabschiedet. Die Haushaltsverhandlungen für 2025 laufen unter
Hochdruck, berücksichtigen aber nur bereits beschlossene Gesetze. Wir werden
uns bei unseren Koalitionspartnern sowie im Parlament weiterhin für ein
starkes Gewalthilfegesetz und nachhaltige Verbesserungen für die Situation
von Gewaltbetroffenen sowie die entsprechende Finanzierung einsetzen.
Da die Sicherstellung des Gewaltschutzes derzeit bei den Ländern liegt,
handelt es sich beim Gewalthilfegesetz um ein zustimmungspflichtiges Gesetz.
Es wird am Ende auch die Zustimmung der Länder brauchen, damit es das Gesetz
durch den Bundesrat schafft. Deshalb befindet sich Ministerin Paus von
Anfang im regelmäßigen Austausch mit den Ländern zu dem Entwurf, z.B. im
Format des regelmäßig stattfindenden Runden Tisch „Gemeinsam gegen Gewalt
gegen Frauen“. Dort hat das BMFSFJ bereits früh begonnen Länder und Kommunen
miteinzubeziehen, ebenso wurde die Verbändeseite regelmäßig gehört.
Wir bedanken uns nochmal sehr für Ihr Engagement und Ihre wertvolle Arbeit
für ein gewaltfreies Leben für alle Frauen!
Viele Grüße
Cornelia Bone
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Lisa Paus MdB
Bündnis 90/Die Grünen
Platz der Republik 1
11011 Berlin