Mord aus niedrigen Beweggründen
14. Oktober 2024
Der Bundesgerichtshof hat das Urteil vom Bremer Landgericht für eine lebenslange Haft eines „Ehrenmörders“ bestätigt (Az. 5 StR 499/24). Der hatte seine Schwester an ihrem 23. Geburtstag mit einem Küchenmesser erstochen. Als Grund gab er an, sich durch ihren Lebenswandel in seiner Ehre verletzt gefühlt zu haben. Etwa, weil sie sich nach der Arbeit noch mit Freundinnen getroffen hat und es Gerüchte gab, sie habe sich mit Männern getroffen.
Die vorsitzende Richterin sprach in ihrer Urteilsbegründung nicht von einem „Ehrenmord“, sondern von einem „Kontrollmord“ und einem Mord aus niedrigen Beweggründen. Höchste Zeit, ein neues Wort für diese Femizide zu finden, denn ein Mord ist alles andere als ehrenhaft.
Der damals 24-jährige Täter stammte aus Somalia und wuchs im Jemen auf.
Wir sind dankbar, dass die Wertvorstellungen unseres Landes und die deutschen Gesetze in vollem Maß zur Anwendung gekommen sind.